Seit 1999 führt Frankfurt die Zusatzbezeichnung „Kleiststadt“ nach ihrem berühmtesten Sohn Heinrich von Kleist. Frankfurt (Oder) ist eine am Westufer der Oder gelegene kreisfreie Stadt im östlichen Brandenburg
Bundesland
Brandenburg
Einwohner
56.679 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
15230, 15232, 15234, 15236
Vorwahlen
0335, 033605
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 16:00
Dienstag: 09:00 - 16:00
Mittwoch: 09:00 - 16:00
Donnerstag: 09:00 - 16:00
Freitag: 09:00 - 15:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Frankfurt (Oder) sindSeveral Bebauungsplanverfahren aktuell im Gange:
- Ein Projekt der evangelischen Kirchengemeinde plant den Bau von 17 Einfamilienhäusern auf 1,7 Hektar Land in Lichtenberg, vor allem für junge Familien.
- Ein Berliner Projektentwickler arbeitet an der Sanierung des ehemaligen Heeresbauamts in der Fürstenwalder Poststraße, um ein Boardinghouse zu errichten.
- Es gibt Entwurfsbeteiligungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung, insbesondere für die Projekte "Photovoltaik Lindower Weg" und andere, mit öffentlicher Auslegung der Planentwürfe vom 17.10.2024 bis 18.11.2024.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.