Seit 1999 führt Frankfurt die Zusatzbezeichnung „Kleiststadt“ nach ihrem berühmtesten Sohn Heinrich von Kleist. Die östlich der Oder gelegene polnische Stadt Słubice ging nach Festlegung der Oder-Neiße-Grenze in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg aus dem einstmaligen Frankfurter Stadtteil Dammvorstadt hervor
Bundesland
Einwohner
56.679 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
15230, 15232, 15234, 15236
Vorwahlen
0335, 033605
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Frankfurt (Oder) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 16:00
- Dienstag: 09:00 - 16:00
- Mittwoch: 09:00 - 16:00
- Donnerstag: 09:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Frankfurt (Oder) sindSeveral Bebauungsplanverfahren aktuell im Gange:
- Ein Projekt der evangelischen Kirchengemeinde plant den Bau von 17 Einfamilienhäusern auf 1,7 Hektar Land in Lichtenberg, vor allem für junge Familien.
- Ein Berliner Projektentwickler arbeitet an der Sanierung des ehemaligen Heeresbauamts in der Fürstenwalder Poststraße, um ein Boardinghouse zu errichten.
- Es gibt Entwurfsbeteiligungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung, insbesondere für die Projekte "Photovoltaik Lindower Weg" und andere, mit öffentlicher Auslegung der Planentwürfe vom 17.10.2024 bis 18.11.2024.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.